Der Bundesrat hat die Einführung der zweiten Version des intelligenten Fahrtschreibers (GEN2 V2) für LKWs am 9. Juni 2023 beschlossen. Dazu gehören noch weitere Anpassungen der Schweizer Vorschriften an das internationale Recht. Die Vorschriften traten am 15.07.2023 in Kraft. Der Ursprung dieser Einführung liegt im Mobilitätspaket I der EU, das bessere Arbeitsbedingungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Sicherheit im Strassenverkehr zum Ziel hat.
Folgende Nachrüstplicht ist somit fällig, wenn grenzüberschreitende Fahrten getätigt werden:
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